Rechtsanwältin Annette Schraut
Ihre Spezialistin im Erbrecht in Großheubach
Rechtsanwältin Annette Schraut ist auf Erbrecht spezialisiert und unterstützt Sie bei unter anderem bei Fragen und Problemen mit der Erstellung eines Testaments, lebzeitigen Vermögensübertragungen, Auseinandersetzung und Verwaltung von Erbengemeinschaften, Geltendmachung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen, Auskunftsansprüchen etc.
Was genau ist das Erbrecht?
Das Erbrecht beantwortet die Frage, was nach dem Tod mit dem Vermögen passiert. Es beinhaltet alle Regelungen, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, die sogenannte Erbfolge und deren Umsetzung. Je nachdem, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder nicht, sind die Anordnungen dieses Testamentes oder die gesetzliche Erbfolge ausschlaggebend für die Rechtsnachfolge. Das Erbrecht enthält nicht nur die Regelungen dazu, wie sich diese Rechtsnachfolge gestaltet oder gestaltet werden kann, sondern auch wie mehrere Erben zueinander stehen, welche Rechte sie haben, wie eine solche Miterbengemeinschaft verwaltet und auseinandergesetzt wird. Auch Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche werden durch das Erbrecht geregelt.
Rechtsanwältin Schraut unterstützt ihre Mandantinnen und Mandanten sowohl bei der Testamentsgestaltung, also der lebzeitigen Regelung der Folgen eines Todesfalls, aber auch bei lebzeitigen Übertragungen an Ehegatten, Kinder etc. sowie nach Eintritt des Todesfalls bei der Geltendmachung, Regelung und Abwehr aller Ansprüche sämtlicher Beteiligter.
Aufgabenbereiche von Fachanwälten im Erbrecht
Das Erbrecht deckt eine Vielzahl an Situationen ab. Die Aufgaben die hierbei von Rechtsanwälten wahrgenommen werden, sind ebenso vielseitig. Frau Rechtsanwältin Annette Schraut unterstützt Sie hierbei bei allen Fragen und Anliegen, von der Gestaltung eines Testaments bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses.
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